Schulordnung
Schulordnung der Schule für Erwachsene Osthessen
- Um eine erfolgreiche Ausbildung an der Schule für Erwachsene zu absolvieren, ist
eine regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht notwendig. Versäumte Unterrichtsinhalte sind selbständig nachzuarbeiten. Abwesenheiten sind
grundsätzlich schriftlich, durch Vorlage einer Bescheinigung Dritter (ärztliches Attest,
Bescheinigung Arbeitgeber), mindestens jedoch schriftlich und begründet zu
entschuldigen. Die Entschuldigungen müssen der Schule spätestens am dritten Tag
der Abwesenheit vorliegen. Versäumte Klausuren sind nur durch Bescheinigungen
Dritter zu entschuldigen. Bei gehäuften Abwesenheiten kann die Klassenlehrerin
oder der Klassenlehrer auferlegen, dass prinzipiell nur Bescheinigungen Dritter
akzeptiert werden. Werden innerhalb von sechs Wochen sechs Tage unentschuldigt
versäumt, kann ein Schulausschluss verfahren angestrengt werden. - Für eine aktive Mitarbeit ist es notwendig, vorbereitet in den Unterricht zu kommen.
Dies umfasst sowohl die Erledigung von Hausaufgaben als auch das Mitbringen
benötigter Arbeitsmaterialien. - Studierende, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder
Betäubungsmitteln stehen oder wiederholt stören, werden des Unterrichtes
verwiesen. - Mobiltelefone führen oft zu Störungen des Unterrichts. Darum sind diese während
des Unterrichtes in der Regel aus- oder mindestens lautlos zu schalten. Über
Ausnahmen, z.B. zu Recherchezwecken, entscheidet die Fachlehrkraft. - Niemand lernt gern im Dreck oder mit kaputtem Material. Darum sind die Einrichtung
der Schule für Erwachsene und die entliehenen Bücher pfleglich zu behandeln und
die Räume, das Schulgelände und Schulumfeld sauber zu halten. Dies gilt
insbesondere für Zigarettenkippen im Umfeld der Schule, die in den aufgestellten
Behältern entsorgt werden müssen. Müll ist zu trennen. - Die Studierenden und Mitarbeiter der Schule möchten in einer angenehmen
Atmosphäre arbeiten. Kriminelle Handlungen, insbesondere auch Beleidigungen,
Mobbing, Gewalt oder deren Androhung führen zu Ordnungsmaßnahmen, Anzeigen
und in der Regel zum Ausschluss aus der Schule. - Manchmal ist ein Rettungseinsatz notwendig und die dafür benötigten Fahrzeuge
brauchen Platz. Das Parken auf dem Schulgelände ist darum untersagt.
Besucherparkplätze sind Besuchern vorbehalten. Ausnahmegenehmigungen können
bei der Schulleitung beantragt werden. - Schulfremde Personen müssen sich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anmelden. Über eine Erlaubnis der Teilnahme am Unterricht entscheidet die Schulleitung zusammen mit der betroffenen Lehrkraft.
- Tiere dürfen nicht mit in das Schulgebäude gebracht werden.
- Manchmal ist es notwendig, dass die Schule Sie schnell erreicht. Änderungen von Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.) sind im eigenen Interesse dem
Sekretariat umgehend schriftlich mitzuteilen.