Schulordnung

Schulordnung der Schule für Erwachsene Osthessen

  1.  Um eine erfolgreiche Ausbildung an der Schule für Erwachsene zu absolvieren, ist
    eine regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht notwendig. Versäumte  Unterrichtsinhalte sind selbständig nachzuarbeiten. Abwesenheiten sind
    grundsätzlich schriftlich, durch Vorlage einer Bescheinigung Dritter (ärztliches Attest,
    Bescheinigung Arbeitgeber), mindestens jedoch schriftlich und begründet zu
    entschuldigen. Die Entschuldigungen müssen der Schule spätestens am dritten Tag
    der Abwesenheit vorliegen. Versäumte Klausuren sind nur durch Bescheinigungen
    Dritter zu entschuldigen. Bei gehäuften Abwesenheiten kann die Klassenlehrerin
    oder der Klassenlehrer auferlegen, dass prinzipiell nur Bescheinigungen Dritter
    akzeptiert werden. Werden innerhalb von sechs Wochen sechs Tage unentschuldigt
    versäumt, kann ein Schulausschluss verfahren angestrengt werden.
  2.  Für eine aktive Mitarbeit ist es notwendig, vorbereitet in den Unterricht zu kommen.
    Dies umfasst sowohl die Erledigung von Hausaufgaben als auch das Mitbringen
    benötigter Arbeitsmaterialien.
  3. Studierende, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder
    Betäubungsmitteln stehen oder wiederholt stören, werden des Unterrichtes
    verwiesen.
  4. Mobiltelefone führen oft zu Störungen des Unterrichts. Darum sind diese während
    des Unterrichtes in der Regel aus- oder mindestens lautlos zu schalten. Über
    Ausnahmen, z.B. zu Recherchezwecken, entscheidet die Fachlehrkraft.
  5. Niemand lernt gern im Dreck oder mit kaputtem Material. Darum sind die Einrichtung
    der Schule für Erwachsene und die entliehenen Bücher pfleglich zu behandeln und
    die Räume, das Schulgelände und Schulumfeld sauber zu halten. Dies gilt
    insbesondere für Zigarettenkippen im Umfeld der Schule, die in den aufgestellten
    Behältern entsorgt werden müssen. Müll ist zu trennen.
  6. Die Studierenden und Mitarbeiter der Schule möchten in einer angenehmen
    Atmosphäre arbeiten. Kriminelle Handlungen, insbesondere auch Beleidigungen,
    Mobbing, Gewalt oder deren Androhung führen zu Ordnungsmaßnahmen, Anzeigen
    und in der Regel zum Ausschluss aus der Schule.
  7. Manchmal ist ein Rettungseinsatz notwendig und die dafür benötigten Fahrzeuge
    brauchen Platz. Das Parken auf dem Schulgelände ist darum untersagt.
    Besucherparkplätze sind Besuchern vorbehalten. Ausnahmegenehmigungen können
    bei der Schulleitung beantragt werden.
  8.  Schulfremde Personen müssen sich unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat anmelden. Über eine Erlaubnis der Teilnahme am Unterricht entscheidet die Schulleitung zusammen mit der betroffenen Lehrkraft.
  9. Tiere dürfen nicht mit in das Schulgebäude gebracht werden.
  10. Manchmal ist es notwendig, dass die Schule Sie schnell erreicht. Änderungen von Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.) sind im eigenen Interesse dem
    Sekretariat umgehend schriftlich mitzuteilen.
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